Weitere konsularische Dienstleistungen und Informationen
Erleichterte Einbürgerung
für eheliche, vor 01.01.1975 geborene Kinder einer deutschen Mutter
Das Bundesinnenministerium hat die Antragsvoraussetzungen für die Einbürgerung nach § 14 StAG für eheliche Kinder deutscher Mütter, die vor dem 01.01.1975 geboren wurden und ihren ständigen Aufenthalt im -Ausland- haben, erleichtert. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamts (
www.bva.bund.de
) unter dem Thema Ermessenseinbürgerung.
Polizeiliches Führungszeugnis
Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesjustizamt ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie nachstehendem Link.
Für die amtliche Bestätigung der Personendaten und Ihrer Unterschrift durch die Vertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 20 EUR an, die Sie bitte bei Ihrer Vorsprache in der Rechts- und Konsularabteilung begleichen.
Antrag Führungszeugnis
Aufenthaltsermittlung in Indien
In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren weder aussagekräftige Telefonbücher noch anderweitige zuverlässige Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.
Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der
Serviceseite des Auswärtigen Amts zu konsularischen Fragen
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Als "Ausfuhr im Reiseverkehr" bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. "Nichtkommerziell" ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt das folgende Merkblatt:
Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr [pdf, 105.24k]
Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.
Hinweise zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert nachstehend über die Vorschriften zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union.
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