Weitere konsularische Dienstleistungen und Informationen

Die Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland

Erleichterte Einbürgerung

für eheliche, vor 01.01.1975 geborene Kinder einer deutschen Mutter

Das Bundesinnenministerium hat die Antragsvoraussetzungen für die Einbürgerung nach § 14 StAG für eheliche Kinder deutscher Mütter, die vor dem 01.01.1975 geboren wurden und ihren ständigen Aufenthalt im -Ausland- haben, erleichtert. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamts ( www.bva.bund.de ) unter dem Thema Ermessenseinbürgerung.

Polizeiliches Führungszeugnis

Deutsche Führungszeugnisse werden ausschließlich vom Bundesjustizamt ausgestellt. Hinweise zum Antragsverfahren, zu den Zahlungsmodalitäten für die Gebühr des Bundeszentralregisters sowie Antragsformulare finden Sie nachstehendem Link. Für die amtliche Bestätigung der Personendaten und Ihrer Unterschrift durch die Vertretung fällt eine Gebühr in Höhe von 20 EUR an, die Sie bitte bei Ihrer Vorsprache in der Rechts- und Konsularabteilung begleichen.

EU-Führerschein

Gültigkeit von Führerscheinen

Benötige ich im Ausland einen internationalen Führerschein? Wird mein im Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt?
Die Antwort auf diese und ähnliche Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:

Gültigkeit von deutschen Führerscheinen im Ausland

Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen in Deutschland

Merkblatt für Inhaber ausländischer Führerscheine [pdf, 101.57k]

Personensuche

Aufenthaltsermittlung in Indien

In Indien gibt es kein dem deutschen vergleichbares Meldewesen. Es existieren weder aussagekräftige Telefonbücher noch anderweitige zuverlässige Register, weshalb es ohne genaue Adressenangaben faktisch unmöglich ist, den Aufenthaltsort einer Person zu ermitteln.

Eine Möglichkeit, um eine gesuchte Person ausfindig zu machen, besteht darin, einen Anwalt mit einer Suchrecherche zu beauftragen. Mögliche Ansprechpartner können Sie der „Anwaltsliste“ entnehmen.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf  der Serviceseite des Auswärtigen Amts zu konsularischen Fragen

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Als "Ausfuhr im Reiseverkehr" bezeichnet der Zoll die Mitnahme von Waren im persönlichen Reisegepäck in ein Land außerhalb der EU. "Nichtkommerziell" ist die Ausfuhr, wenn die Ware für den privaten Bedarf des Käufers bestimmt ist. Unter welchen Bedingungen die Umsatzsteuer in diesen Fällen rückerstattet werden kann, erklärt das folgende Merkblatt:

Anmeldepflicht für Barmittel von 10.000 Euro oder mehr bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite der deutschen Zollverwaltung eingestellt worden. Zusätzliche Angaben finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission.

Haustier

Hinweise zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert nachstehend über die Vorschriften zur Einreise mit Haustieren in die Europäische Union.

Weitere konsularische Dienstleistungen und Informationen

Konsularische Hilfe in Notfällen

SOS - Notfalltelefon

Immer wieder geraten deutsche Touristen im Ausland unverschuldet in eine Notsituation. Hier erfahren Sie, wie Sie schon vor einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen weitergeholfen werden kann.
Mehr

Ärzte und Krankenhäuser

arbeiten

Die Vertretungen führen eine Liste mit einer repräsentativen Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern, die als fachkundig und zuverlässig bekannt sind. Alle Angaben sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung eines Arztes sind Sie selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Vertretung oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.

Ärzteliste der Botschaft Neu-Delhi [pdf, 37.99k]
Ärzteliste des Generalkonsulats Bangalore [pdf, 10.27k]
Ärzte und Krankenhäuser in Chennai [pdf, 105.53k]
Ärzteliste des Generalkonsulats Kalkutta [pdf, 98.39k]
Ärzteliste des Generalkonsulats Mumbai [pdf, 67.63k]

Deutschsprachige Anwälte und Übersetzer

Anwaltstorso mit Code Civil

Nachstehend haben wir Listen von deutschsprachigen Anwälten für Sie zusammenstellt. Die Angaben sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

Anwaltsliste der Botschaft Neu-Delhi [pdf, 55.83k]
Anwaltsliste des Generalkonsulats Bangalore [pdf, 53.73k]
Anwaltsliste des Generalkonsulats Chennai [pdf, 142.42k]
Anwaltsliste des Generalkonsulats Kolkata [pdf, 127.41k]
Anwaltsliste des Generalkonsulats Mumbai [pdf, 167.84k]
Anwaltsliste Bhutan [pdf, 37.71k]